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EU AI Act: Warum KI-Projekte an der Organisation scheitern, nicht an der Technologie

5. Sept.
6 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 17. Sept.



Wer sind wir? Die Geschäftsführung.
Was wollen wir? KI.
Haben wir eine Strategie? Noch nicht.
Machen wir trotzdem weiter? Selbstverständlich.
Wer legt das der Aufsicht vor? …

Die letzte Frage ist die einzige, die im Protokoll landet.



Was der Execution Gap ist


Der Execution Gap ist der Abstand zwischen einer beschlossenen KI-Strategie und einem KI-Einsatz, der im Betrieb wirkt und im Audit standhält. Er entsteht nicht durch schlechte Technologie, sondern dadurch, dass nach dem Beschluss die Prozesse, Kennzahlen, Verantwortlichkeiten und Nachweispflichten unverändert bleiben.



Die Zahlen sind eindeutiger als die Diskussion


Die Datenlage zum Scheitern von KI-Projekten ist inzwischen belastbar, und sie zeigt in eine Richtung.


S&P Global Market Intelligence befragte 2025 im Rahmen des Voice-of-the-Enterprise-Programms über 1.000 Unternehmen in Nordamerika und Europa. Der Anteil der Unternehmen, die die Mehrheit ihrer KI-Initiativen wieder eingestellt haben, stieg auf 42 Prozent — nach 17 Prozent im Vorjahr. Im Durchschnitt wurden 46 Prozent der Proof-of-Concepts verworfen, bevor sie die Produktion erreichten.


IDC kommt im „AI CIO Playbook 2025" auf ein ähnliches Verhältnis: Von 33 gestarteten Proof-of-Concepts erreichten im Schnitt vier den Produktivbetrieb. Die Begründung von IDC ist bemerkenswert unspektakulär — es fehle an organisatorischer Reife bei Daten, Prozessen und Infrastruktur.


Die RAND Corporation hat 2024 65 erfahrene Data Scientists zu den Ursachen befragt. Die häufigsten Gründe für gescheiterte Projekte waren Führungs- und Kommunikationsprobleme: unklare Zielsetzung, unklare Erfolgskriterien, ein Missverständnis darüber, welches Problem eigentlich gelöst werden soll. Danach folgten Datenprobleme — 30 der 50 dazu Befragten nannten anhaltende Datenqualitätsmängel. Nicht eine der Hauptursachen lautete: Das Modell war nicht gut genug.


McKinsey liefert die Gegenprobe. In der Erhebung „The State of AI in 2025" mit 1.993 Teilnehmern aus rund 105 Ländern nutzen 88 Prozent der Unternehmen KI in mindestens einer Funktion — aber nur etwa 6 Prozent gelten als High Performer mit spürbarem EBIT-Beitrag. Eine Regression über 25 mögliche Erfolgsfaktoren ergab: Der stärkste Einzelfaktor für messbare EBIT-Wirkung ist die Neugestaltung der Arbeitsabläufe. Nicht das Modell, nicht das Budget, nicht die Zahl der Lizenzen.


Gartner prognostizierte im Juni 2025, dass bis Ende 2027 über 40 Prozent der agentenbasierten KI-Projekte eingestellt werden — wegen steigender Kosten, unklaren Geschäftswerts und unzureichender Risikokontrollen. Auch hier: kein technologischer Grund.


Zur vielzitierten 95-Prozent-Zahl aus dem MIT-NANDA-Bericht „The GenAI Divide" (Juli 2025) eine Einordnung, die in den meisten Beiträgen fehlt: Der Bericht ist als vorläufig gekennzeichnet, nicht peer-reviewed, stützt sich im Kern auf 52 Interviews und wertet jeden Piloten als Fehlschlag, der keine vollständige Produktivsetzung erreicht hat. Wir zitieren die Zahl deshalb nicht als Quote. Die Richtung des Befunds — das Werkzeug stand neben dem Prozess statt darin — deckt sich allerdings mit allen oben genannten Quellen.



Der DACH-Befund: hohe Adoption, geringe Nachweisfähigkeit


Österreich liegt bei der KI-Nutzung im EU-Spitzenfeld. Laut Statistik Austria (Erhebung IKT-Einsatz in Unternehmen 2025, veröffentlicht am 24. Juni 2026) setzen 30 Prozent der Unternehmen ab zehn Beschäftigten KI ein — gegenüber 20 Prozent im EU-27-Schnitt. Gleichzeitig haben 77 Prozent der Unternehmen ohne KI-Einsatz das Thema nicht einmal geprüft.


In Deutschland liegt die Nutzung laut Statistischem Bundesamt bei 26 Prozent, mit einer deutlichen Schere nach Unternehmensgröße: 57 Prozent bei Unternehmen ab 250 Beschäftigten, 36 Prozent im Mittelstand zwischen 50 und 249, 23 Prozent bei kleineren Betrieben.


Die aufschlussreichste Zahl kommt vom Bitkom (Befragung von Unternehmen ab 20 Beschäftigten, veröffentlicht am 11. März 2026): 41 Prozent setzen KI ein — aber nur 52 Prozent der Anwender berichten von einem messbaren Beitrag zum Unternehmenserfolg. Knapp die Hälfte derer, die KI nutzen, kann den Nutzen also nicht beziffern.


Genau das ist der Execution Gap in einer Zahl.



Die Fristen sind verschoben. Die Pflichten sind es nicht.


Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) wurde im Sommer 2026 überarbeitet. Die sogenannte Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten und hat drei Dinge verändert, die für die Praxis zählen:


Erstens wurden die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027 verschoben, für in Produkte eingebettete Systeme nach Anhang I auf den 2. August 2028.


Zweitens wurde Artikel 4 zur KI-Kompetenz abgeschwächt: Aus der Pflicht, ein ausreichendes Kompetenzniveau sicherzustellen, wurde die Pflicht, dessen Entwicklung zu fördern. Die Pflicht besteht weiter, sie ist nur weicher formuliert.


Drittens — und das wird regelmäßig übersehen — wurden die Transparenzpflichten nach Artikel 50 nicht verschoben. Sie gelten seit dem 2. August 2026. Wer einen Chatbot betreibt, mit KI erzeugte Inhalte veröffentlicht oder Emotionserkennung einsetzt, hat offenzulegen. Nur für die maschinenlesbare Kennzeichnung generativer Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, läuft eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.


Die Aufsichtsstruktur steht ebenfalls. In Deutschland ist das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz am 29. Juli 2026 in Kraft getreten; zentrale Marktüberwachungsbehörde wird die Bundesnetzagentur. In Österreich ist die KI-Servicestelle bei der RTR die erste Anlaufstelle. Der Bußgeldrahmen reicht je nach Verstoß bis 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.


Für die Geschäftsführung heißt das: Die Verschiebung auf 2027 und 2028 ist ein Vorbereitungsfenster, keine Entwarnung. Wer es als Entwarnung liest, beginnt Ende 2027 mit einer Dokumentation, die zwei Jahre Betriebshistorie hätte abbilden müssen.



Betreiber haften, nicht nur Anbieter


Ein verbreiteter Irrtum lautet, die Pflichten träfen den Hersteller des KI-Systems. Tatsächlich trifft Artikel 26 den Betreiber, also das Unternehmen, das die Software einsetzt. Dazu gehören: menschliche Aufsicht durch Personen, die dafür geschult und ausdrücklich befugt sind. Die Aufbewahrung automatisch erzeugter Protokolle für mindestens sechs Monate. Die Information von Beschäftigten und Betriebsrat vor dem Einsatz am Arbeitsplatz. Die Information betroffener Personen, wenn KI an Entscheidungen über sie mitwirkt.


Wie schnell die Betreiberrolle relevant wird, zeigt der Fall Air Canada. Ein Tribunal in British Columbia verurteilte die Fluglinie 2024 zur Zahlung von 812,02 kanadischen Dollar, nachdem ihr Website-Chatbot einem Kunden eine Rabattregelung genannt hatte, die es nicht gab. Das Argument der Airline, der Chatbot sei ein eigenständiger Akteur, wies das Gericht zurück: Wer Teile seines Geschäfts an ein System übergibt, verantwortet, was dieses System tut. Der Streitwert war lächerlich. Der Präzedenzfall ist es nicht.



Was die Lücke tatsächlich schließt


Drei Entscheidungen fallen vor der ersten Codezeile — und sie entscheiden über die Prüffähigkeit des Ergebnisses.


Messgröße vor Modell. Vor der Implementierung stehen Prozess, Kennzahl und Ausgangswert fest. Ohne dokumentierte Baseline lässt sich später kein Effekt nachweisen, auch kein positiver. Wer nach zwölf Monaten belegen will, dass die Bearbeitungszeit gesunken ist, braucht den Wert von vorher.


Quellenbindung statt Vertrauen. Jede Ausgabe ist an das zugrunde liegende Dokument gebunden und über einen lückenlosen Audit Trail nachvollziehbar. Das ist die Voraussetzung dafür, dass Revision, Aufsicht und Kunden eine Antwort überprüfen können, statt sie glauben zu müssen.


Zuständigkeit statt Zuständigkeitsgefühl. Solange Stellenbeschreibungen, Zielvereinbarungen und Anreizsysteme unverändert bleiben, werden Mitarbeitende weiterhin an der alten Arbeitsweise gemessen — und kehren rational zu ihr zurück. Das ist kein Widerstand, das ist eine korrekte Reaktion auf unveränderte Anreize.



Häufige Fragen


Für wen gilt der EU AI Act?

Er gilt für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, die in der EU in Verkehr gebracht oder eingesetzt werden — unabhängig davon, wo das Unternehmen seinen Sitz hat. Auch ein Unternehmen, das lediglich eingekaufte Software nutzt, ist Betreiber im Sinne der Verordnung.


Welche Pflichten gelten aktuell schon?

Die Verbote nach Artikel 5 und die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 seit Februar 2025, die Pflichten für Allzweck-KI-Modelle seit August 2025, die Transparenzpflichten nach Artikel 50 seit dem 2. August 2026. Die Hochrisiko-Pflichten folgen im Dezember 2027 beziehungsweise August 2028.


Was ist der Unterschied zwischen Anbieter und Betreiber?

Der Anbieter entwickelt das System und verantwortet Konformitätsbewertung und technische Dokumentation. Der Betreiber setzt es ein und verantwortet den laufenden Betrieb: menschliche Aufsicht, Protokollierung, Information der Betroffenen. Wer ein eingekauftes System wesentlich verändert oder unter eigenem Namen anbietet, wird selbst zum Anbieter.


Wie hoch sind die Bußgelder?

Drei Stufen: bis 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken, bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent bei Verstößen gegen Anbieter-, Betreiber- und Transparenzpflichten, bis 7,5 Millionen Euro oder 1 Prozent bei falschen Angaben gegenüber Behörden. Maßgeblich ist jeweils der höhere Betrag, bei KMU der niedrigere.


Welche Behörde ist zuständig?

In Deutschland die Bundesnetzagentur als zentrale Marktüberwachungsbehörde, ergänzt um sektorale Aufsichten. In Österreich die KI-Servicestelle bei der RTR als zentrale Anlaufstelle.


Was kostet der Einstieg in eine geordnete Umsetzung?

Der erste Schritt kostet nichts außer Zeit: ein Inventar aller im Unternehmen eingesetzten KI-Systeme, ihre Einstufung nach Risikoklasse und die Zuordnung einer verantwortlichen Person je System. Ohne dieses Inventar ist jede weitere Maßnahme Spekulation.



Wo steht Ihre KI-Initiative, wenn morgen geprüft wird?


Eine Standortbestimmung dauert 45 Minuten und endet mit einer Aussage: audit-fähig, nachbesserungsfähig oder neu aufzusetzen. Schreiben Sie an office@ai-bd.at.


ABD AI Business Development GmbH, Hornstein — Enterprise-KI, die im Audit besteht.


Stand: 15. August 2026. Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.

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