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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ABD - AI Business Development GmbH

1. Allgemeines
1.1 Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der ABD - AI Business Development GmbH (im Folgenden "Auftragnehmer" genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.


2. Vertragsabschluss
2.1 Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot des Auftragnehmers bzw. der Auftrag des Auftraggebers, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind.
2.2 Der Auftraggeber ist an seinen Auftrag vier Wochen ab diesem Zugang beim Auftragnehmer gebunden. Aufträge des Auftraggebers gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächliches Tätigwerden als angenommen.
2.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Von diesem Formerfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden.


3. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Auftraggebers bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird ihn von allen Vorgängen informieren, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Arbeit bekannt werden. Der Auftraggeber ist grundsätzlich für den Abschluss und die Verwaltung aller notwendigen Verträge mit Drittanbietern (z.B. Hosting, Domain, E-Commerce- Plattformen, Zahlungsanbieter, Cloud-Services, API-Dienste) selbst verantwortlich. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, unterstützt der Auftragnehmer hierbei ausschließlich beratend und übernimmt keine Haftung für die Vertragsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Drittanbietern. Wird der Abschluss oder die Verwaltung von Drittanbieter-Verträgen explizit als Leistung des Auftragnehmers vereinbart, erfolgt dies im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Der Auftraggeber bleibt in jedem Fall Vertragspartner des Drittanbieters und trägt die damit verbundenen Rechte und Pflichten.

3.3 Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben vom Auftragnehmer wiederholt werden müssen oder verzögert werden.


4. Leistung und Honorar
4.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch des Auftragnehmers für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse in angemessener Höhe zu verlangen.
4.2 Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Nutzungsrechte erhält der Auftragnehmer ein Honorar, sofern nicht explizit andere Konditionen vereinbart wurden. Die konkrete Honorarvereinbarung ist Bestandteil des jeweiligen Auftrags bzw. der Auftragsbestätigung. Bei Vermittlungs- oder Projektmanagementleistungen beträgt das Honorar – sofern nicht anders vereinbart – 20% des Netto-Projektvolumens (exklusive Umsatzsteuer und Fremdkosten). Als Projektvolumen gilt die Summe aller über den Auftragnehmer abgewickelten und fakturierten Leistungen.
4.3 Alle Leistungen des Auftragnehmers, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen und Zusatzaufwände. Sofern der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers die Verwaltung von Drittanbieter-Verträgen übernimmt (z.B. Einrichtung und Administration von Cloud-Services, API-Zugängen oder Plattform-Accounts), werden die damit verbundenen Aufwände gesondert nach Aufwand verrechnet. Die Kosten der Drittanbieter selbst trägt in jedem Fall der Auftraggeber.
4.4 Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die vom Auftragnehmer schriftlich veranschlagten um mehr als 20% übersteigen, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen fünf Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
4.5 Für alle Arbeiten des Auftragnehmers, die aus welchem Grund auch immer vom Auftraggeber nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt dem Auftragnehmer eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Auftraggeber an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich dem Auftragnehmer zurückzustellen.


5. Präsentationen und Konzeptionen
5.1 Für die Teilnahme an Präsentationen und die Erstellung von Konzepten steht dem Auftragnehmer ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand des Auftragnehmers für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.
5.2 Erhält der Auftragnehmer nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum des Auftragnehmers; der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich dem Auftragnehmer zurückzustellen.
5.3 Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht zulässig.
5.4 Der Auftraggeber haftet dem Auftragnehmer für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.


6. Eigentumsrecht und Urheberrecht
6.1 Alle Leistungen des Auftragnehmers einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte, Quellcodes, Algorithmen), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum des Auftragnehmers und können vom Auftragnehmer jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden.
6.2 Der Auftraggeber erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit dem Auftragnehmer darf der Auftraggeber die Leistungen des Auftragnehmers nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
6.3 Änderungen von Leistungen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
6.4 Für die Nutzung von Leistungen des Auftragnehmers, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung des Auftragnehmers erforderlich. Dafür steht dem Auftragnehmer und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Vereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 25% des vom Auftraggeber an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts.
6.5 Für die Nutzung von Leistungen des Auftragnehmers bzw. von Werbemitteln, für die der Auftragnehmer konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Vertrages ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung des Auftragnehmers notwendig. Sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, steht dem Auftragnehmer dafür eine angemessene Vergütung zu:
• Im 1. Jahr nach Vertragsende: 50% der im Vertrag vereinbarten Vergütung
• Im 2. Jahr nach Vertragsende: 25% der im Vertrag vereinbarten Vergütung
• Ab dem 3. Jahr nach Vertragsende: keine Vergütung mehr Alternativ kann eine einmalige Ablösezahlung für unbegrenzte Nutzungsrechte vereinbart werden.
6.6 Open Source und Drittanbieter-Komponenten Bei der Entwicklung von Software, Websites, KI-Agenten und digitalen Lösungen können Open-Source-Komponenten, Frameworks, Bibliotheken und APIs zum Einsatz kommen. Diese unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen ihrer Urheber (z.B. MIT, GPL, Apache). Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die eingesetzten Komponenten mit den Projektanforderungen kompatibel sind und informiert den Auftraggeber auf Wunsch über die verwendeten Lizenzen. Die Urheberrechte an diesen Drittkomponenten verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern. Der Auftraggeber erwirbt durch die Zahlung des Honorars keine Rechte an diesen Komponenten, sondern ausschließlich das Recht zur Nutzung im Rahmen der jeweiligen Lizenzbedingungen. Für Funktionsstörungen, Sicherheitslücken oder rechtliche Probleme, die aus Drittkomponenten resultieren, haftet der Auftragnehmer nur im Rahmen von § 11.7 dieser AGB.


7. Kennzeichnung und Referenznennung
7.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf den Auftragnehmer und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
7.2 Der Auftragnehmer ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Auftraggebers dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf seiner Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Auftraggeber bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).


8. Freigabe und Genehmigung
8.1 Alle Leistungen des Auftragnehmers (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Konzepte, Quellcodes) sind vom Auftraggeber zu überprüfen und binnen fünf Werktagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Auftraggeber genehmigt.
8.2 Der Auftraggeber wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit der Leistungen des Auftragnehmers überprüfen lassen. Der Auftragnehmer veranlasst eine rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers; die damit verbundenen Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.


9. Termine und Lieferfristen
9.1 Der Auftragnehmer bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Auftraggeber allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er dem Auftragnehmer eine angemessene, mindestens aber 14-tägige Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an den Auftragnehmer.
9.2 Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers.
9.3 Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern des Auftragnehmers – entbinden den Auftragnehmer jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen) im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.


10. Zahlung und Eigentumsvorbehalt
10.1 Die Rechnungen des Auftragnehmers sind prompt netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren und Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
10.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.
10.3 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers kann der Auftragnehmer sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Auftraggeber abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
10.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Auftragnehmers aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
10.5 Bei Projekten mit einer Laufzeit von über zwei Monaten oder einem Auftragsvolumen von über EUR 10.000,- (exkl. USt) ist der Auftragnehmer berechtigt, monatliche Teilrechnungen bzw. Vorausrechnungen nach Leistungsfortschritt zu legen. Die Teilrechnungen können sich an vereinbarten Meilensteinen orientieren oder nach tatsächlich erbrachtem Aufwand berechnet werden. Der Auftraggeber wird über die Abrechnungsmodalitäten vorab informiert. Bei Zahlungsverzug einer Teilrechnung ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen, ohne dass dadurch Verzugsansprüche des Auftraggebers entstehen.


11. Gewährleistung und Schadenersatz
11.1 Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen innerhalb von fünf Werktagen nach Leistung durch den Auftragnehmer schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggeber nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch den Auftragnehmer zu.
11.2 Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist oder für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
11.3 Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Auftraggeber zu beweisen.
11.4 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen.
11.5 Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
11.6 Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.

11.7 Haftung für Drittanbieter-Tools und Plattformen

Der Auftragnehmer setzt bei der Erbringung seiner Leistungen verschiedene Drittanbieter-Tools, Plattformen und Services ein (z.B. Content-Management-Systeme, E-Commerce-Plattformen, Hosting-Dienste, Analyse-Tools, Plugins, APIs). Die Auswahl erfolgt nach bestem Wissen und unter Berücksichtigung der Anforderungen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für:
• Die Verfügbarkeit, Funktionalität und Performance dieser Drittanbieter-Services
• Preisänderungen, Funktionsänderungen oder Einstellung von Services durch Drittanbieter
• Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen der Drittanbieter (soweit diese über die Konfiguration durch den Auftragnehmer hinausgehen)
• Vertragsbedingungen zwischen dem Auftraggeber und Drittanbietern

Die Gewährleistung des Auftragnehmers beschränkt sich ausschließlich auf die  von ihm selbst erbrachten Konfigurations-, Anpassungs- und Implementierungsleistungen. Der Auftraggeber wird über die Nutzung von Drittanbieter-Services informiert und ist für die Einhaltung der jeweiligen Nutzungsbedingungen selbst verantwortlich.

Bei Störungen oder Ausfällen von Drittanbieter-Services wird der Auftragnehmer den Auftraggeber nach Möglichkeit unterstützen, eine Lösung zu finden. Daraus resultierende Mehraufwände werden nach Aufwand gesondert verrechnet.

11.8 Haftung bei KI-generierten Inhalten Bei der Erstellung von Inhalten mittels Künstlicher Intelligenz (KI) erfolgt eine sorgfältige Prüfung und Nachbearbeitung durch den Auftragnehmer. Dennoch können KI-Systeme fehlerhafte, ungenaue oder rechtlich problematische Inhalte erzeugen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, KI-generierte Inhalte vor deren Verwendung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Verwendung nicht überprüfter KI-generierter Inhalte entstehen. Dies gilt insbesondere für:
• Faktische Unrichtigkeiten ("Halluzinationen")
• Urheberrechtsverletzungen durch KI-generierte Texte, Bilder oder Codes
• Datenschutzrechtliche Probleme
• Wettbewerbsrechtliche Verstöße Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf die sorgfältige Auswahl und Konfiguration der KI-Systeme sowie die Qualitätssicherung der Outputs.


12. Haftung und Produkthaftung
12.1 Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Auftraggeber rechtzeitig auf für ihn erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung des Auftragnehmers für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Auftraggeber erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer seiner Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Auftraggebers oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
12.2 Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
12.3 Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) der Auftragnehmer selbst in Anspruch genommen wird, hält der Auftraggeber den Auftragnehmer schad- und klaglos: Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die dem Auftragnehmer aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.
 

13. Datenschutz und Datenverarbeitung
13.1 Datenverarbeitung durch den Auftragnehmer Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung, Kundenbetreuung und – mit Einwilligung – zu eigenen Marketingzwecken. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO.
13.2 Widerrufsrecht Der Auftraggeber kann seine Einwilligung zur Verwendung seiner Daten für Marketingzwecke jederzeit per E-Mail an office@ai-bd.at widerrufen.
13.3 Auftragsverarbeitung Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet (z.B. bei Hosting, CRM-Systemen, Newsletter-Tools), wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
13.4 Datensicherheit Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß DSGVO und nationalen Bestimmungen und trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.
13.5 Informationspflicht Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers unter https://www.ai-bd.at/datenschutzerklaerung.


14. Geheimhaltung
14.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
14.2 Diese Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.


15. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
15.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
15.2 Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz des Auftragnehmers örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.
15.3 Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.


16. Schlussbestimmungen
16.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
16.2 Diese AGB und alle unter deren Einbeziehung geschlossenen Verträge unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt, zu ersetzen.
16.4 Geltung für Verbraucher Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), gelten die zwingenden Bestimmungen des KSchG. Soweit einzelne Klauseln dieser AGB mit dem KSchG unvereinbar sind, treten an deren Stelle die gesetzlichen Bestimmungen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. Insbesondere gelten für Verbraucher:
• Verlängerte Gewährleistungsfristen gemäß § 933 ABGB (2 Jahre für bewegliche Sachen)
• Eingeschränkte Haftungsausschlüsse (§ 11.4) – Haftung für grobe Fahrlässigkeit kann gegenüber Verbrauchern nicht ausgeschlossen werden
• Rücktrittsrechte gemäß FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) – 14 Tage Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen
• Gerichtsstandsvereinbarungen (§ 15.2) sind gegenüber Verbrauchern nur eingeschränkt wirksam
 

17. Schutz von Geschäftsgeheimnissen und KI-Modellen
17.1 Alle vom Auftragnehmer entwickelten KI-Agenten, Prompts, Algorithmen, Trainingsmethoden, Geschäftsmodelle und technischen Konzepte sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers und unterliegen dem Geschäftsgeheimnisschutz.
17.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, zu reproduzieren oder für eigene Zwecke außerhalb der vertraglich vereinbarten Nutzung zu verwenden.
17.3 Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unbefristet fort.
17.4 Bei Verstoß gegen diese Vertraulichkeitspflicht ist der Auftraggeber zu einer Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Auftragswertes, mindestens jedoch EUR 10.000,-, verpflichtet, unbeschadet weitergehender Schadenersatzansprüche.

18. Kündigung und Vertragsbeendigung
18.1 Verträge mit unbestimmter Laufzeit können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
18.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
• Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen trotz Mahnung
• Schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB
• Insolvenz oder Liquidation einer Vertragspartei
18.3 Bei vorzeitiger Beendigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund sind bereits erbrachte Leistungen vollständig zu vergüten. Darüber hinaus steht dem Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung für entgangenen Gewinn zu, mindestens jedoch 30% der noch ausstehenden Vertragssumme, maximal jedoch der Wert von sechs Monatsraten bei laufenden Verträgen. Bei Projekten mit Fixpreisvereinbarung gilt die 30%-Regelung ohne Obergrenze.
18.4 Nach Vertragsbeendigung ist der Auftragnehmer berechtigt, alle vom Auftraggeber bereitgestellten Daten und Materialien zu löschen. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nur im Rahmen gesetzlicher Vorgaben.
18.5 Datenherausgabe bei Vertragsbeendigung Nach Vertragsbeendigung ist der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers verpflichtet, alle vom Auftraggeber bereitgestellten Daten und erstellten Inhalte in einem gängigen, maschinenlesbaren Format herauszugeben. Ausgenommen davon sind:
• Interne Arbeitsdokumente, Entwürfe und Konzepte des Auftragnehmers
• Geschützte Geschäftsgeheimnisse gemäß § 17
• Daten, die ausschließlich für interne Zwecke des Auftragnehmers erstellt wurden Die Herausgabe erfolgt einmalig binnen 30 Tagen nach Vertragsende. Für einen darüber hinausgehenden Aufwand (z.B. Datenmigration, Konvertierung in Spezialformate) kann ein angemessenes Entgelt verrechnet werden. Nach erfolgter Herausgabe und Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen werden alle Daten des Auftraggebers unwiderruflich gelöscht.

Stand: Nov 2025

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